Patente auf das Leben
Der Mensch ist der biblischen Aufforderung, sich die Erde
Untertan zu machen, schon immer gern und ohne Rücksicht auf Verluste nachgekommen. Solange er die belebte Natur nutzt, versucht er sie mit wechselndem Erfolg nach seinem Nutzen zu formen. Hatte er sich in den vergangenen Jahrhunderten dabei
immer der Methoden der Natur bedient so ist er nun dazu übergegangen, die Natur rechts zu überholen und eigene Schöpfungen herzustellen. All diesen Schöpfungen des Menschen ist eines gemeinsam: ihre Entwickler haben sich immer auf die
Fahnen geschrieben, es zum Wohl und Nutzen der Menschheit zu tun und es standen immer wirtschaftliche Interessen dahinter.
Sehen wir die Realität: welche wissenschaftliche Einrichtung kann heute Forschung betreiben ohne Projekte und
finanzielle Mittel aus der Wirtschaft. Es waren schon immer die Forscher und Entwickler am effektivsten und oft auch am erfolgreichsten, die für die Wirtschaft gehandelt haben. Wirtschaft bringt Wissenschaft voran, wäre die Schlußfolgerung
daraus.
Wissenschaft will das Wissen der Menschheit mehren. Wenn es Wissen der Menschheit sein soll, müßte dieses Wissen der gesamten Menschheit aber auch frei zur Verfügung stehen und das ist bekannter Maßen nicht der Fall. Bei der
Entschlüsselung des menschlichen Genoms beispielsweise wurde der letzte kleine Teil lizenzrechtlich geschützt, um ihn wirtschaftlich nutzen zu können. Das Europäische Patentamt hat nun Patente für Rechtens erklärt, die sich auf Hybridwesen
(Mischwesen) aus Mensch und Tier beziehen. Das Amt sieht sich für die ethisch-moralischen Aspekte nicht zuständig.
Die Folgen hieraus sind weitreichend. Stellt man sich eine harmlose Variante vor, so könnte der Hobbygärtner, der aus
Samen einer gentechnisch veränderten und patentierten Tomate, die er im Laden kauft, selbst Tomaten zieht, eine Lizenzverletzung begehen, indem er ein Patent widerrechtlich nutzt, das anderen gehört. Auf ihn könnten Forderungen nach
Lizenzgebühren und Schadenersatz zukommen. Wie sieht es aber aus, wenn menschliche Gene ins Spiel kommen? Wenn aufgrund patentierter Verfahren bei der künstlichen Befruchtung das Geschlecht des Kindes festgelegt wird, wenn ein Klon eines
Menschen hergestellt wird oder wenn (das ist noch
Zukunftsmusik) durch manuelle Rekombination von menschlichen Genen Nachwuchs erzeugt wird, der vorher festgelegte genetische Eigenschaften hat? Müssen diese Menschen dann Lizenzgebühren zahlen, um ihr Erbgut nutzen oder sogar weitergeben zu dürfen, quasi eine Kopiergebühr? Und was ist, wenn diese Menschen die Lizenzgebühren nicht mehr zahlen können? Dürfen die dann die lizensierten Gene nicht mehr nutzen, wie das bei anderer Software auch der Fall ist?
Seit einigen Monaten werden Schranken eingerissen: embryonale Stammzellen (Forschung und Verkauf) menschliches Cloning, Patentierung menschlichen Erbgutes, um nur einige zu nennen. Sie bereiten den Weg für eine Entwicklung, deren
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